Sachverständigenbüro Organiska
Gutachter André Organiska


ÜBER MICH

Es ist meine Aufgabe, Ihnen im Schadensfall bestmöglich zu helfen. Ich  kann Ihnen engagiertes Vorgehen und gründliche Arbeit zusichern.

Ich konnte seit 2012 in vielen Schadenfällen umfangreiche Erfahrungen sammeln können und bin  im Rahmen regelmäßiger Weiterbildungen auf dem neusten Stand.

Sachverständiger André Organiska ist DEKRA Zertifziert und in verschiedenen Verbänden Mitglied.

Ich bin seit 1990 mit einem Elektrobetrieb selbständig. Erweiterte 2012 die Tätigkeit in Sachen Bewertung und Besichtigung von Schäden an Gebäudetechnik und Bauten für Versicherungen, Privatpersonen, Behörden und Betrieben.

Ich bin im gesamten Bundesgebiet tätig. Schwerpunkt Norddeutschland von Berlin bis Ostfriesland, von Frankfurt (Oder) bis Oberhausen und Niederrhein. Firmensitz ist die Region Berlin/ Brandenburg. Kunden vertrauen uns seit 2012.


LEISTUNGEN


Privatgutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens von Sachverständigen für private Auftraggeber erstellt werden. Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall einen Sachverständigen zu beauftragen.

• Privatpersonen
• juristische Personen und Firmen
• Versicherungen, Verwaltung und Organisationen
• Verbände und vergleichbare Einrichtungen


Versicherungsgutachten

Hierbei handelt es sich um eine Form des Privatgutachtens. Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung als auch von Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe herangezogen. Schwerpunkte der Gutachtenerstattung:

• Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Schäden
• Schadensfeststellung, -bewertung und -dokumentation
• Schadenhergangsanalysen sowie Zeit- und Restwertermittlung


Schiedsgutachten

Bei der Varianten der Vereinbarung mittels Schiedsgutachten können Parteien eine Einigung bei Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch eine neutrale Person – ohne ein Gerichtsverfahren – erzielen.

Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam den Sachverständigen. Ich würde in diesem Fall versuchen, den Konflikt zu schlichten. Ich bin mir darüber bewusst, dass diese Beauftragung ein hohes Vertrauen in meine fachliche Kompetenz voraussetzt. Das ist nur dann möglich, wenn beide Konfliktparteien untereinander ein gutes Verhältnis haben und dieses durch den aufgetretenen Streitfall nicht belastet wurde.

Das Schiedsgutachten, welches in seinem Kern nicht anders als ein Privatgutachten aussieht, bindet den Auftraggeber und die betroffene Gegenpartei, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben. Es entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und Streit.

Selbstverständlich kann es auch von der Partei, für die es sich nachteilig auswirkt, nicht mehr als gegenstandslos abgetan und beiseite geschoben werden. Zur objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen, ist das Schiedsgutachten ein hervorragendes und im Regelfall nicht angreifbares Instrument.


Eine Auswahl an Qualifikationsnachweisen und Weiterbildungen: